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Rechtliche Web-Texte: AGB, Impressum, Datenschutz und Cookies bei B2B und E-Commerce

Rechtliche Web-Texte: AGB, Impressum, Datenschutz und Cookies - Satya Legal

Die rechtlichen Texte Ihrer Website — AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie — sind nicht nur Formsache: Sie legen die Spielregeln mit Ihren Nutzern fest, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen (DSGVO, Verbraucherrecht, E-Commerce) und schützen Sie vor Ansprüchen. In diesem Artikel geht es um ihre Bedeutung beim Vertragsschluss, die Unterschiede zwischen B2B und B2C, den Verbraucherschutz, die DSGVO, Cookies und zentrale Punkte im E-Commerce (Rückgaben, vorvertragliche Informationen usw.).

Kurz zusammengefasst

  • AGB, Impressum, Datenschutz und Cookies sind Pflicht und definieren Ihr Verhältnis zum Nutzer.
  • B2B und B2C unterliegen unterschiedlichen Regeln; Verbraucher- und Online-Verkaufsrecht gelten vor allem im B2C.
  • DSGVO und Cookie-Richtlinie sind in der EU verpflichtend; Verstöße können zu Bußgeldern führen.
  • Im E-Commerce sind Rückgaben, Widerrufsrecht und vorvertragliche Informationen entscheidend.

Warum rechtliche Web-Texte beim Vertragsschluss wichtig sind

Wenn sich ein Nutzer anmeldet, kauft oder Bedingungen akzeptiert, schließt er einen Vertrag (oder Vorvertrag). AGB und Impressum legen die anwendbaren Regeln, den Betreiber der Seite und das anwendbare Recht fest. Sind sie schlecht formuliert oder nicht ordnungsgemäß akzeptiert, können Probleme mit der Wirksamkeit der Einwilligung, Haftungsgrenzen oder der Einhaltung von Verbraucher- und E-Commerce-Recht entstehen.

Was sie abdecken: Identität des Anbieters (Impressum), Nutzungs- und Kaufbedingungen (AGB), Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung, DSGVO) und Cookie-Nutzung (Cookie-Richtlinie). Alles muss zugänglich sein, bevor der Nutzer Verträge schließt oder Daten angibt.

AGB für Nutzung und Kauf

AGB können die Nutzung der Website (Zugang, Verbote, geistiges Eigentum) und bei Online-Verkauf die Verkaufsbedingungen regeln: Preis, Fristen, Zahlung, Lieferung, Rückgaben und Widerrufsrecht. Im B2C verlangt das Verbraucherrecht klare Informationen und ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist (z. B. 14 Tage in der EU). Im B2B haben die Parteien in der Regel mehr Spielraum, es sollte aber schriftlich festgehalten werden. Gute Verkaufsbedingungen vermeiden Missverständnisse und Reklamationen.

Wichtig: Unfaire Klauseln im B2C können unwirksam sein. Achten Sie darauf, dass Ihre AGB keine Klauseln enthalten, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen (übermäßige Haftungsbeschränkungen, unzulässige Verzichte usw.).

Impressum und E-Commerce-Recht

Das Impressum ist in vielen Rechtsordnungen (z. B. EU-E-Commerce, in Spanien LSSI) verpflichtend. Es muss den Betreiber der Seite identifizieren (Name, ID, Anschrift, Kontaktdaten) und ggf. Handelsregisterangaben. Ohne ordnungsgemäßes Impressum riskieren Sie Beanstandungen durch Behörden und dass Nutzer nicht wissen, mit wem sie Verträge schließen.

Datenschutzerklärung und DSGVO

Die Datenschutzerklärung ist erforderlich, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (Formulare, Cookies, Nutzerkonten, Bestellungen). Die DSGVO verlangt klare Angaben zu: Verantwortlichem, erhobenen Daten, Zweck, Rechtsgrundlage, Aufbewahrung, Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch) sowie Weitergabe oder Übermittlung in Drittländer. Fehlende oder unzureichende Information oder fehlende Rechtsgrundlage können zu Bußgeldern führen. Für Startups und E-Commerce ist DSGVO-Konformität (Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlagen, Einwilligung) unerlässlich.

  • Einwilligung: Muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Vorangekreuzte Kästchen oder unleserlicher Text sind ungültig.
  • Nicht unbedingt erforderliche Cookies: Erfordern vorherige Einwilligung. Die Cookie-Richtlinie muss erklären, welche Cookies Sie nutzen, und Akzeptanz oder Ablehnung nach Kategorie ermöglichen.

Cookie-Richtlinie

Cookies und ähnliche Technologien unterliegen dem E-Commerce- und DSGVO-Recht. Sie müssen den Nutzer informieren, welche Cookies Sie verwenden, zu welchem Zweck und wie lange, und für nicht unbedingt erforderliche (Analytics, Werbung usw.) vor dem Setzen die Einwilligung einholen. Ein generisches Cookie-Banner ohne Ablehnungsoption oder ohne Link zu einer klaren Cookie-Richtlinie kann beanstandet werden.

B2B vs B2C: Verbraucherrecht und Vertragsschluss

Im B2C (Verkauf an Verbraucher) gelten Verbraucherschutzregeln: verpflichtende vorvertragliche Informationen, 14-tägiges Widerrufsrecht (mit Ausnahmen), Verbot unfairer Klauseln, gesetzliche Gewährleistung. Verkauft Ihre Website an Privatpersonen, müssen Ihre AGB diese Rechte einhalten und die wesentlichen Angaben (Produkt, Preis, Kosten, Lieferung, Widerruf) klar darlegen. Im B2B gilt das Verbraucherrecht nicht in gleicher Weise; die Parteien können flexiblere Bedingungen vereinbaren, klare AGB sind aber weiterhin wichtig.

Tipp: Bei hybridem Modell (Verkauf an Privatpersonen und Unternehmen) sollten Sie in Ihren AGB das auf jede Gruppe anwendbare Regime unterscheiden oder klar festlegen, wen Sie als „Verbraucher“ behandeln.

E-Commerce: Rückgaben, Widerruf und zentrale Punkte

Beim Online-Verkauf an Verbraucher sind Rückgaben und Widerrufsrecht zentral. Sie müssen über die Frist (14 Tage ab Erhalt, sofern keine Ausnahmen gelten), die Ausübung und die Tragung der Rücksendekosten informieren. Zudem sind vorvertragliche Informationen verpflichtend: Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Preis inkl. Steuern, Lieferkosten, Zahlungsarten, Lieferung, Widerrufsrecht und Garantien. Fehlende oder unleserliche Angaben können Klauseln unwirksam machen oder zu Bußgeldern führen. Weitere Punkte: Erstattungsbedingungen, Lieferfristen, Haftung bei Transportschäden und die zweijährige gesetzliche Gewährleistung.

Checkliste: rechtliche Web-Texte und E-Commerce

  • Impressum mit Identifikation des Betreibers und ggf. Handelsregisterangaben.
  • AGB (Nutzung und/oder Kauf) vor Vertragsschluss zugänglich.
  • Datenschutzerklärung DSGVO-konform (klare Informationen, Rechte, Rechtsgrundlagen).
  • Cookie-Richtlinie und Banner mit Einwilligung für nicht unbedingt erforderliche Cookies.
  • Bei B2C: vorvertragliche Informationen, Widerrufsrecht und Rückgaben klar geregelt.
  • Unfaire Klauseln im B2C vermeiden und Haftungsgrenzen prüfen.

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